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Alexander Ulrich
BSW
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Frage von Heiko L. •

Frage an Alexander Ulrich von Heiko L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ulrich,

Sämtlichen Mitgliedern der DGB Gewerkschaften wird bei einer geplanten Klage gegen die rechtswidrigen Tarifverträge *BZA und *iGZ der Rechtschutz durch die DGB Rechtsschutz GmbH verweigert!!!
Dies wird überwiegend damit begründet, dass dies nicht im Interesse der Gewerkschaften liegt. Außerdem sei bzw. ist der gewerkschaftliche Rechtsschutz gemäß Satzungen eine freiwillige Leistung, welcher die Gewerkschaften jederzeit widersprechen können!

Dies hat zur Folge, dass man jeglichen Anspruch auf Prozesskostenhilfe verliert!!!

Das bedeutet unterm Strich, dass jeder Leiharbeiter der keine private Rechtschutzversicherung hat und Mitglied in einer der DGB Gewerkschaften ist, vollständig, und ohne jegliche Hilfe, für eine Klage selbst aufkommen, muss.

Selbst wenn man versucht die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft vor dem Einreichen der Klage zu kündigen, wird einem aufgrund *des "absichtlichen Herbeiführen einer Notsituation" die Prozesskostenhilfe durch das Gericht verweigert!

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Löwen,

zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Frage vom 21. Januar 2013 erst heute erfolgt.

Sie sprechen erneut ein schwieriges Thema an, das aktive Gewerkschaftler wie mich zu einer kontroversen Stellungnahme veranlasst. Rechtlich gesehen ist die Haltung des DGB nicht zu beanstanden, denn es kann wohl kaum im Sinne des DGB sein, die selbst geschlossenen Tarifverträge mit dem eigenen Rechtsschutz anzufechten. Dies wäre auch mit den Statuten nicht vereinbar. Die staatliche Prozesskostenhilfe greift nur dann, wenn eine Bedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt und wird deshalb in den meisten Fällen wohl nicht in Anspruch genommen werden können.

Aus politischer Sicht halte ich es für einen großen Erfolg des DGB, dass es überhaupt gelungen ist, Zeit- und Leiharbeitsfirmen zum Abschluss eines Flächentarifvertrages in Ost und West zu bewegen. Die von Ihnen kritisierten Tarifverträge wären noch vor einigen Jahren undenkbar gewesen.

Selbstverständlich – und dabei folge ich der von mir vermuteten Intention Ihrer Frage – sind die geschlossenen Tarifverträge im Sinne der betroffenen Leih– und Zeitarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer natürlich verbesserungswürdig. Die dabei vereinbarten Tariflöhne von 8,19 Euro im Westen bzw. 7,50 Euro im Osten können deshalb nur der Einstieg in eine existenzsichernde Entlohnung sein und müssen in neuen Tarifauseinandersetzungen kontinuierlich gesteigert werden.

Wie Sie vielleicht wissen, fordert die Partei DIE LINKE einen Paradigmenwechsel in der Zeit- und Leiharbeitsbranche. Beide Formen sind als prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf ein absolutes Minimum zu begrenzen, beispielsweise zur unumgänglichen Abdeckung von saisonbedingten Auftragsspitzen. DIE LINKE folgt in diesem Bereich dem französischen Vorbild: Dort werden Leih- und Zeitarbeiter gerade deswegen durchschnittlich höher entlohnt als die Stammbelegschaft, weil sie besonders flexibel und unter erschwerten Arbeitsbedingungen eingesetzt werden. Würde man dieses richtige Prinzip auch in Deutschland einführen, würden sich viele Leih- und Zeitarbeitsverträge von selbst erübrigen, weil die Unternehmen dadurch ihre Lohnkosten nicht mehr zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senken könnten. Es wäre damit auch aus unternehmerischer Sicht unter Umständen sinnvoller, unbefristete und tariflich abgesicherte Arbeitsverträge anzubieten.

Davon sind wir in Deutschland aber noch weit entfernt. Deshalb war es grundsätzlich richtig, als ersten Schritt zu einer Verbesserung der Situation mit denen von Ihnen genannten Tarifverträgen beizutragen. Aus diesem Grund halte ich es politisch für fragwürdig, diese grundsätzlichen Errungenschaften nun gerichtlich wieder rückgängig machen zu wollen. Möglicherweise könnten Einzelne profitieren, insgesamt könnte jedoch die Arbeitnehmerschaft in ihrem Kampf um gerechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Entlohnung aber auch auf einen Stand zurückgeworfen werden, der niemandem dienlich ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Ulrich

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