Sehr geehrter Herr Schweitzer, werden Sie sich dafür einsetzen das Angehörigenentlastungsgesetz unverändert beizubehalten?
Durch eine strukturelle Reform der Pflege, insbesondere im Hinblick auf die extrem hohen Eigenanteile im Rahmen der stationären Pflege, sollte ja automatisch auch eine Entlastung der Kommunen erfolgen können. Gemäß § 10 Abs. 2 SGB XI sind doch die Bundesländer gesetzlich verpflichtet, die Pflegeeinrichtungen finanziell bei den Investitionskosten zu unterstützen. In meinem konkreten Fall in der Familie liegen die Investitionskosten bei 1.145,00 € , der gesamte Eigenanteil bei 3.667,00 € monatlich. Wenn die Investitionskosten nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt würden, wären sicherlich viele gar nicht auf Hilfen zur Pflege angewiesen. Bitte unterstützen Sie doch die Familien, die selber unter anderem für Ihre eigene Altersversorgung vorsorgen müssen und den Kindern eine Ausbildung bzw. Studium finanzieren möchten. Die Belastungsgrenze ist hiermit bereits erreicht.

