
(...) Ferner müsste aus meiner Sicht auch eine nachvollziehbare und allgemeingültige Regelung für den Umgang mit geringen Mengen an harten Drogen gefunden werden. Eine solche Regelung, die wiederum nicht zwangsläufig strafbefreihend wirkt, existiert bisher nun in den Ländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (...)