
Fakt ist: Man kann sich aus guten Gründen für oder gegen ein Verfahren entscheiden. Klar ist allerdings auch, dass kein Verfahren den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus ersetzen kann
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Fakt ist: Man kann sich aus guten Gründen für oder gegen ein Verfahren entscheiden. Klar ist allerdings auch, dass kein Verfahren den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus ersetzen kann
Das von Ihnen genannte Landeswohnbauförderprogramm ist auf reges Interesse gestoßen, sodass das gesamte Bewilligungsvolumen von 463 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits mit Anträgen belegt ist.
Da es sich im Kern um eine kommunale Angelegenheit handelt, habe ich Rücksprache mit der Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN in Karlsruhe gehalten, die sich bereits seit längerem mit diesem Thema intensiv beschäftigt
Ich teile Ihren Frust und Ihre Kritik an dieser Regelung voll und ganz und habe Ihre Nachricht daher zum Anlass genommen, die Problematik innerhalb meiner Fraktion nochmals anzusprechen und werde mich hier für eine Lösung einsetzen.
Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht