Ich teile Ihren Frust und Ihre Kritik an dieser Regelung voll und ganz und habe Ihre Nachricht daher zum Anlass genommen, die Problematik innerhalb meiner Fraktion nochmals anzusprechen und werde mich hier für eine Lösung einsetzen.
Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht
Seit dem 01. Dezember 2020 haben Sie als Mieter das Recht auf eine eigene Wallbox zum Laden eines Elektroautos an einem gemieteten Stellplatz.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt durchaus Ihre Position, dass der Anreizschaffung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fuß- und Radverkehrs höchste Priorität zukommen muss.
Das Land Baden-Württemberg kann nach der Reform der Grunderwerbssteuer seit 2006 den Satz der Steuer selbst ändern. Sie ist somit die einzige Steuer, die den Ländern die Möglichkeit gibt den Steuersatz eigenständig festzulegen.