
Seit dem 01. Dezember 2020 haben Sie als Mieter das Recht auf eine eigene Wallbox zum Laden eines Elektroautos an einem gemieteten Stellplatz.
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Seit dem 01. Dezember 2020 haben Sie als Mieter das Recht auf eine eigene Wallbox zum Laden eines Elektroautos an einem gemieteten Stellplatz.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt durchaus Ihre Position, dass der Anreizschaffung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fuß- und Radverkehrs höchste Priorität zukommen muss.
Das Land Baden-Württemberg kann nach der Reform der Grunderwerbssteuer seit 2006 den Satz der Steuer selbst ändern. Sie ist somit die einzige Steuer, die den Ländern die Möglichkeit gibt den Steuersatz eigenständig festzulegen.
Aus Sicht von uns GRÜNEN muss dabei die Grenze der Unbedenklichkeit im Sinne des 10-Mikorsievertkonzeptes unbedingt und ohne Nachlass eingehalten werden