
(...) Die von Ihnen angesprochene Möglichkeit, in mehreren Gemeinden von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, widerspricht dem Grundsatz dort zu wählen, wo normalerweise der Lebensmittelpunkt ist. Es würde sich auch die Möglichkeit der Manipulation eröffnen, wenn einzelne Personen aufgrund der Meldung in mehreren Gemeinden wählen könnten. (...)