(...) der Vertreter der Vermieter- und Mieterorganisationen zur (gemeinsamen) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ein Mietspiegel bezieht sich räumlich grundsätzlich (nur) auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde, nicht aber auf Landkreise oder größere Gebiete. Ein Mietspiegel für den Landkreis Miesbach gibt es insofern nicht. (...)
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