Sehr geehrter Herr Radwan, wie bewerten Sie als stellvertretendes FA-Mitglied das DAC8-Argument gegen eine Streichung der Bitcoin-Haltefrist nach §23 EStG?
Sehr geehrter Herr Radwan,
als langjähriger Finanz- und Europapolitiker und stellvertretendes FA-Mitglied kennen Sie die DAC8-Richtlinie (EU 2023/2226), die seit 01.01.2026 EU-weit Krypto-Transparenz für Finanzämter schafft [1]. Damit verliert das klassische "Geldwäsche/Schwarzgeld"-Argument gegen die einjährige Haltefrist seine Grundlage.
Der Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 plant dennoch 2 Mrd. € Mehreinnahme aus Krypto-Verschärfung; BMF-Ressortabstimmung endet 20.05.2026.
Die Entscheidung bzgl. der Abschaffung der Haltefrist hätte massive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland bzgl. der bereits geschaffenen Cryptoindustrie. Deutschland hat sich hier über die letzten 10 Jahre zu einer führenden Nation entwickelt. Diese Führung könnte nun über Nacht durch eine einzige wirtschaftsfeindliche Idee der SPD zerstört werden.
Ich bitte sie deshalb, sich mit der Frage ernsthaft auseinander zu setzen.
[1] Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8)
[2] BFH IX R 3/22, 14.02.2023

