Um das Gefährdungspotenzial für die Gebäudesicherheit und die Anwohner des Hauses, die gerade in einer Mieterstadt wie Hamburg nicht immer die Eigentümer sein müssen gering zu halten, hat Hamburg hier zusätzliche Anforderungen eingeführt.
Für die Freizeitfischerei ist derzeit nur ein Verkaufsverbot vorgesehen, kein unmittelbares Nutzungsverbot.
Ziel ist es, über geeignete Beteiligungsformate möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich mit Ideen und Anregungen einzubringen.
Ich nehme das Anliegen des Volksbegehrens ernst und teile das Ziel, Energieeinsparungen und eine Reduzierung der Lichtverschmutzung zu erreichen.
Zweitens muss Hamburg als Arbeits- und Lebensstandort gestärkt werden.
(...) Auch ohne eine CO2-Bilanz für jedes einzelne Bebauungsvorhaben sehe ich Hamburg daher auf einem guten Weg, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und die Vorgaben des Klimaplans einzuhalten. (...)
