Portrait von Alexander Mohrenberg
Alexander Mohrenberg
SPD
100 %
/ 2 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Friedrich W. •

Die Stilllegung einer Gasheizung ist nach Bundesrecht ohne Überprüfung durch den Schornsteinfeger möglich, aber nicht in Hamburg. Aus welchen Gründen ist das so?

Guten Tag Herr Mohrenberg,

wenn man eine Gasheizung durch einen Fachbetrieb dauerhaft stilllegen und entsorgen lässt, muss man dieses nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz des Bundes dem Bezirksschornsteinfeger nur mitteilen. Eine Prüfung durch ihn erfolgt nicht.

Die hamburgische „Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten“ legt festgelegt „Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überprüft die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Veränderung oder Auswechslung.“

Das Bezirksamt Bergedorf interpretiert diese Regelung so, dass anders als im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz eine Stilllegung auch eine Veränderung ist. Das Wort Stilllegung ist weder in der Verordnung noch in der Begründung enthalten.

Warum wird das Gefährdungspotential von einer dauerhaft stillgelegten und entsorgten Gasheizung in Hamburg so anders eingeschätzt als beim Bund? Hier lohnt Bürokratieabbau!

Portrait von Alexander Mohrenberg
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

Danke für Ihre Frage. Auch wenn der Bürokratieabbau eine Daueraufgabe in Deutschland ist und landesrechtliche Verschärfungen daher nur sehr restriktiv eingesetzt werden sollten, so verfolgt die Hamburger Verordnung über Hamburger Schornsteinfegerarbeiten hier einen sicherheitsrelevanten Zweck. Die unsachgemäße Stilllegung oder unvollständige Demontage kann zu nicht ordnungsgemäßen verschlossenen Gasleitungen führen. Um das Gefährdungspotenzial für die Gebäudesicherheit und die Anwohner des Hauses, die gerade in einer Mieterstadt wie Hamburg nicht immer die Eigentümer sein müssen gering zu halten, hat Hamburg hier zusätzliche Anforderungen eingeführt. Dies ist keine Gängelmaßnahme, sondern sichert Nachbarschaften und unsere Bürgerinnen und Bürger (insbesondere in der aktuellen Phase, in der viele Häuser eine umfassende energetische Umstellung erfahren) vor Gefahren und Spätfolgen. Auch wenn ich bei Ihnen bin, dass wir viele Vorgaben auf Ihre Notwendigkeit überprüfen müssen (was wir aktuell gerade im Bereich der Gebäudemodernisierung machen), so ist genau die von Ihnen genannte Verordnung gerade eine sinnige Vorsichtsmaßnahme, welche die Sicherheit aller Betroffenen gewährleistet.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Alexander Mohrenberg
Alexander Mohrenberg
SPD

Weitere Fragen an Alexander Mohrenberg