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Alexander Krauß
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Frage von Benjamin F. •

Frage an Alexander Krauß von Benjamin F. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Krauß,

heute behandelt der Bundestag zum ersten Mal den aktuellen Entwurf zum EEG. Diese Novelle des EEG ist ein herber Rückschlag für Klimaschutz und Energiewende.
Für viele Tausende von voll funktionsfähigen PV-Altanlagen gäbe es keine Zukunft mehr, sie drohen stillgelegt zu werden. Die Zeit läuft ab, etwas zu unternehmen, um einen wirksamen Klimaschutz zu verwirklichen. Gerade die erneuerbaren Energien in einem modernen Land wie Deutschland spielen dabei eine sehr wesentliche Rolle, um die Klimaziele zu erreichen.
Dazu habe ich zwei Fragen an Sie:
1. Wie und mit welcher Begründung werden Sie bei der entsprechenden Abstimmung über die EEG-Novelle ihr Votum abgeben?
2. Was gedenken Sie in Hinsicht auf eine nötige Änderung der EEG-Novelle zu unternehmen, damit auch ältere Photovoltaik-Anlagen auch ab Januar 2021 weiter betrieben werden und durch ihre vergleichsweise deutlich sauberere Energieerzeugung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können?

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Frank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Frage in Bezug auf die anstehende EEG-Novelle.

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen laufen nun.

Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.

Bei der Digitalisierung der Energiewende spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle, denn sie sind die zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden. Diese Neuregelung werden wir selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.

In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von Ihnen angesprochenen Problematik befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß