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Alexander Krauß
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Frage von Sebastian P. •

Frage an Alexander Krauß von Sebastian P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krauß,

ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitglied im Gesundheitsausschuss sind und Sie den kritischen Dialog mit den Bürger*innen offensichtlich nicht scheuen.

Im Zuge der im März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Verschreibungsfähigkeit von cannabinoidhaltigen Medikamenten betreffend, hat sich die Gesetzeslage für alle Betroffenen deutlich verbessert. Dafür und insbesondere für die vom Gesundheitsausschuss angeregten Änderungen das SGB V § 39 betreffend möchte ich mich beim Gesundheitsausschuss und bei Ihnen bedanken. Doch praktisch ist es leider so, dass Patient*innen trotz eindeutiger Therapieempfehlungen ihrer Ärzt*innen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bzw. des MDK verwehrt wird. Auch die Kostenexplosion der Preise für Cannabisblüten in den Apotheken ist ein riesiges Problem für Patient*innen, die sich im ihre Medizin - wenn sie schon nicht von der Krankenkasse bezahlt wird - schlichtweg nicht leisten können.

Um es abzukürzen: Wann können Patient*innen (und im Übrigen auch Ärzt*innen, die einen enormen Aufwand betreiben müssen und zum Teil Widerspruchs- oder sogar Gerichtsverfahren begleiten müssen) mit einer Verbesserung der Versorgungssituation rechnen? Besteht zeitnah die Möglichkeit, dass das Gesetz so wie es vom Bundestag beschlossen wurde, d. h. ohne teils unverschämte Intervention des MDK, auch tatsächlich in der Praxis, d. h. von den Gesetzlichen Krankenkassen, umgesetzt wird?

Freundliche Grüße

S. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.10.2018, die ich nachfolgend beantworte.

Frage 1 (Zeitpunkt Verbesserung der Versorgungssituation):

Die Ihrerseits angesprochene Versorgungssituation wird sich voraussichtlich im Zuge der nächsten Wochen bzw. Monate verbessern, wenn sich notwendige Routinen eingestellt haben. Ein konkreter Zeitpunkt ist meinerseits nicht benennbar.

Frage 2 (Umsetzung Gesetz):

Die im Rahmen des Gesetzes vorzunehmenden Maßnahmen zur Umsetzung sind von den jeweiligen Institutionen entsprechend zu treffen. Dies gilt auch für die GKV.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß, MdB