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Alexander Hold
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Frage von Edeltraud W. •

Warum kann man den Genesenenstatus in Deutschland durch Nachweis von Antikörpern nach 6 Monaten nicht länger beibehalten. In anderen Ländern ist das doch auch möglich. z.B. Österreich u. Kroatien.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau. W.

für Ihre E-Mail möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. Die Frage, warum Personen, deren Antikörpertest auch nach 6 Monaten eine hohe Anzahl an Antikörpern nachweist, dennoch ihren Genesenen-Status verlieren, wird mir derzeit häufiger gestellt. Und sie ist auch nicht ganz leicht zu beantworten.

Als die „6 Monats-Regel“ eingeführt wurde, ging man davon aus, dass der Schutz nach einer durchgemachten Infektion mit dem Corona-Virus, wohl nicht länger als 6 Monate anhält. Zwar gibt es mittlerweile Studien, nach denen eine Person, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht hat, auch nach 6 Monaten noch gegen das Virus geschützt sein kann. Das Problem liegt hier jedoch im Nachweis dieses Schutzes. Es gibt zwar unterschiedliche Antikörpertests, so wie den in Österreich durchgeführten Neutralisationstest. Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.

Ich bin somit ganz bei Ihnen, dass von Genesenen, bei denen auch nach 6 Monaten noch ein ausreichender Schutz vor Ansteckung und damit indirekt auch ein Schutz gegen Verbreitung vorhanden ist, dann keine Impfung verlangt werden kann, wenn dieser Schutz nachgewiesen ist. Solange dieser Schutz jedoch nicht wissenschaftlich wirklich verlässlich nachgewiesen werden kann - so wie das derzeit noch der Fall ist -, halte ich die geltende 6-Monats-Regel für angemessen. Sobald jedoch Wissenschaft und Medizin hier entsprechende Möglichkeiten des Nachweises bieten, eine Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und „weiterhin geschützt Genesenen“ folglich nicht mehr gerechtfertigt ist, werde ich alles in meiner Macht Stehende tun, um eine entsprechende Änderung der Rechtslage herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Hold

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