Warum erschwert Ihr Ministerium die Kontrolle des Staates?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
als Bundesinnenminister tragen Sie die Verantwortung für die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
CDU, CSU und SPD haben beschlossen, den Informationszugang unter anderem von einem „berechtigten Interesse“ abhängig zu machen, den Kreis der Antragsteller zu begrenzen, zusätzliche Ausnahmen zu schaffen, Namen stärker zu schwärzen und Gebühren am Kostendeckungsprinzip auszurichten.
Für Bürger und Journalisten könnte dies bedeuten, dass staatliche Verträge, Lobbykontakte, interne Warnungen und politische Entscheidungswege nur noch schwer oder zu erheblichen Kosten überprüfbar sind.
Warum soll aus einem voraussetzungslosen Kontrollrecht ein genehmigungs- und möglicherweise zahlungsabhängiger Zugang werden?
Wie wollen Sie gewährleisten, dass Fehlentscheidungen, Interessenkonflikte oder mögliche Vertuschungen weiterhin öffentlich aufgeklärt werden können?

