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Alexander Dobrindt
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Frage von Kai D. •

Wann und wie wollen Sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Verwaltungslaufbahn für andere Fachrichtungen öffnen?

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

horizontale Laufbahnwechsel aus persönlichen Gründen (z.B. berufliche Umorientierung, Weiterentwicklung) schließt der § 42 BLV mit der dazugehörigen VwV ausdrücklich aus.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben Sie erkannt, dass dies nicht mehr zeitgemäß und attraktiv sein kann und richtigerweise vereinbart: "Die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen und vereinfachen Laufbahnwechsel." Was ist Ihr Vorschlag hierzu und wann kann mit einem Gesetz gerechnet werden?

Mit freundlichen Grüßen

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