Gesetzentwurf Bundesbesoldung; hier; Referentenentwurf Auffälligkeiten bei den Besoldungstabellen; hier: A13 mit Amtszulage im Vergleich zu A14. Können Sie mir erläutern, worauf diese signifikanten Verschiebungen in der Besoldungsstruktur basieren?
Sehr geehrter Herr Dobrindt, im Rahmen der Durchsicht des aktuellen Referentenentwurfs zur Besoldungsanpassung sind mir Diskrepanzen in der Abstandsgestaltung aufgefallen.
Konkret betrifft dies die Entwicklung der Besoldungsabstände ab dem 1. Mai 2026:
• A 13 (mit Zulage) zu A 14: Hier vergrößert sich der Abstand laut Entwurf deutlich von bisher 173,85 € auf künftig 389,68 €.
• Vorher: Unterschied:7182,11- 7008,26= 173,85 € (1.4.2025 -30.04.2026), nach dem Referentenentwurf: 7952,2 – 7562,52 = 389,68 € (ab 1.5.2026 -)
Diese gegenläufige Entwicklung der Beförderungsabstände ist für mich schwer nachvollziehbar. Können Sie mir erläutern, worauf diese signifikanten Verschiebungen in der Besoldungsstruktur basieren? Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühen.

