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Frage von Thomas H. •

Frage an Albert Duin von Thomas H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich werde als Anwalt oft von Bürgern kontaktiert, die Schwierigkeiten mit dem Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Dies äußert sich in Zwangsvollstreckungen bis zu Lohn- und Kontopfändung, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis oder Haftbefehl.

Das BVerfG hat im ersten Rundfunk-Urteil 1961 (2 BvG 1, 2/60) einen solchen Rundfunk für ausnahmsweise verfassungskonform angesehen, solange ein echter Markt nicht bestehe:

>Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG untersagt es, die Presse "von Staats wegen zu reglementieren oder zu steuern. Eine Einflußnahme des Staates wäre mit dieser verfassungsmäßigen Garantie der Pressefreiheit nur vereinbar, wenn sie wegen der Konkurrenz mit der Fülle der vom Staat unabhängigen Zeitungen und Zeitschriften an dem Bild der freien Presse substantiell nichts ändern würde."

"Der Unterschied zwischen Presse und Rundfunk besteht aber darin, daß innerhalb des deutschen Pressewesens eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen existiert, während im Bereich des Rundfunks sowohl aus technischen Gründen als auch mit Rücksicht auf den außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen die Zahl der Träger solcher Veranstaltungen verhältnismäßig klein bleiben muß."<

Die Zeiten haben sich längst geändert. Mit Satellit, Kabel und vor allem Internet ist es zahlreichen Personen möglich, Rundfunk anzubieten.

Die Voraussetzungen, unter denen staatlicher Einfluss auf den Rundfunk – stets ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit anderer Anbieter – zulässig ist, liegen nicht mehr vor. Ich kann Ihnen garantieren, dass Sie sich mit der Abschaffung der Sympathie einer großen Zahl bayerischer Bürger sicher sein könnten.

Können Sie sich die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen? Welche Schritte werden Sie hierfür unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Albert Duin
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