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Agnieszka Brugger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Samuel V. •

Wie stehen Sie zur Verlustverrechnungsbeschränkung für u.a. Termingeschäfte im Paragraph 20 EStG?

Der oben genannte Sachverhalt kann dazu führen, dass der Privatanleger trotz Nettoverlust mit Termingeschäften Gewinne auf Termingeschäfte versteuern muss. Grosse Trader können hier auf eine Trading-GmbH ausweichen. Ist ihnen bewusst, dass diese Regelung damit den Kleinanleger benachteiligt, für den sich die Gründung einer Trading-GmbH nicht lohnt? Befürworten Sie und ihre Partei eine Abschaffung dieser Regelung? Wenn ja, was sind und werden die entsprechenden Schritte dazu sein? Vielen Dank.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen angesprochene Verlustbeschränkung des Einkommensteuergesetzes wurde seinerzeit von Union und SPD beschlossen, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.

Als grüne Bundestagsfraktion treten wir für das Ziel ein, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung der von Ihnen angesprochenen Verlustbeschränkung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit der Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht. Deshalb setzen wir uns weiter bei unseren Koalitionspartnern für eine Reform und somit ein gerechteres System ein.

Mit freundlichen Grüßen

Agnieszka Brugger

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