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Agnieszka Brugger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tamara F. •

Sie haben für die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen gestimmt. Welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie, wenn es dadurch zu Engpässen und Todesfällen kommt?

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Sehr geehrte Frau. F.

die Corona-Pandemie belastet nun schon seit fast zwei Jahren unser Leben und allein bei uns in Deutschland sind bereits über 140.000 Menschen an den Folgen von Covid-19 gestorben, viele Infizierte – auch junge und bis dahin gesunde Menschen - leiden an den Langzeitfolgen der Erkrankung. Durch Virus-Varianten und Mutationen wie Delta und Omikron hat die Pandemie Ende letzten Jahres in Deutschland eine nie dagewesene Dimension erreicht, da sich beispielsweise durch das Omikron-Virus die Ansteckungsgefahr massiv erhöht hat.

Um besonders gefährdete Menschen, etwa sehr alte oder kranke Menschen, ausreichend schützen zu können, haben wir Ende des letzten Jahres durch einen Beschluss des Bundestages eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, beispielsweise für das Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Wir haben dies nicht leichtfertig getan, aber sind diesen Schritt gegangen, um das Leben der Patient*innen in diesen Einrichtungen zu schützen.

Die Frage, die Sie explizit gestellt haben, wiegt in der Tat sehr schwer. Deshalb sieht das Gesetz ja auch in Fällen in denen es aufgrund von Personalmangel zu nicht vertretbaren Engpässen kommt, entsprechende Ausnahmeregeln vor. Man kann Ihre Fragen aber natürlich auch genau umgekehrt stellen: Was ist mit den Infektionen, Langzeitfolgen und auch Todesfällen, die gerade die Risiko-Gruppen durch ungeimpfte Personen erfahren? In diesen Einrichtungen leben viele Menschen, die wenig Möglichkeit haben, sich vor dem Risiko zu schützen. Für viele Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten war eine Impfung daher eine Selbstverständlichkeit.

Ich nehme die Bedenken und Befürchtungen, die mit dieser Impfpflicht verbunden sind, sehr ernst und beschäftige mich intensiv mit den Argumenten, die gegen eine Impfflicht vorgebracht werden. Dazu bin ich auch immer wieder im Gespräch mit den Betroffenen und den Einrichtungen. Dieses Virus mit all seinen fatalen Auswirkungen auf unseren Alltag wie unsere Gesellschaft stellt uns alle vor schwierige Dilemmata und Abwägungen. Klar ist, dass es nicht den einen klaren und einfachen Weg aus der Pandemie gibt. Klar ist aber auch, dass wir als Abgeordnete die Verantwortung haben, unsere Entscheidungen stets unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu hinterfragen und anzupassen sowie sie transparent und nachvollziehbar zu begründen. Ich habe mir meine Entscheidung nicht einfach gemacht und mir ist bewusst, dass eine solche Pflicht die Grundrechte jedes einzelnen Menschen berührt. Gleichzeitig greift auch eine anhaltende Pandemie mit ihren gravierenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen extrem in die Grundrechte aller Menschen in unserem Land ein und der Artikel 2 unseres Grundgesetzes enthält die Verpflichtung zum Schutz des Lebens.

Als Abgeordnete müssen wir diese Fragen und Verantwortung gegeneinander abwägen. Mit Blick auf Ihre konkrete Frage möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass das entsprechende Gesetz in begründeten Fällen Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Personen, die ohne erhebliche Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit nicht geimpft werden können. 

Mit freundlichen Grüßen

Agnieszka Brugger

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