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Agnieszka Brugger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike R. •

Baerbock hat das traditionsreiche Bismarckzimmer im AA umbenannt. Wann endlich kommt bei uns, wie in Österreich, ein Adelsaufhebungsgesetz?

Sehr gehrte Frau Brugger,
kaum im Amt hat Frau Baerbock das historische Bismarckzimmer im AA umbenannt, weil sie der historischen Entwicklung Rechnung tragen wolle.
quelle. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/annalena-baerbock-laesst-bismarck-zimmer-umbenennen-82170068.bild.html
Frau Brugger, ich erwarte schon lange, dass wir in unserer Demokratie endlich den Adelsstand abschaffen, der ebenso wenig wie Bismarck unserer Demokratie entspricht.
Die Österreicher haben diesen Schritt konsequent bereits 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz getan.
Frau Brugger, ich erwarte, dass wir endlich, 100 Jahre nach Österreich, auch diesen Schritt tun.
Adel und Bismarck sind in einer Demokratie beides keine zu schützenden Kulturgüter und einfach nur Zeichen der Dekadenz.
1.Befassen sich die Grünen damit endlich auch in Deutschland ein Adelsaufhebungsgesetz vorzulegen?
Werden Sie dies anregen?
2. Halten die Grünen und Sie persönlich, den "Erbadel" für schützenwert und berechtigt?

HR

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit der Verabschiedung der Verfassung des Deutschen Reiches am 31. Juli 1919 hat die Weimarer Nationalversammlung die Standesunterschiede abgeschafft und die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz festgeschrieben. Anders als in Österreich ließ die Nationalversammlung den ehemaligen Adligen das Recht, ihren Titel als Bestandsteil ihrer bürgerlichen Namen zu behalten und zu vererben. Dies gilt bis heute. Darüber hinaus bestehen in der Bundesrepublik keine rechtlichen Privilegien für ehemalige Adlige und ihre Nachfahren.

Deshalb ist es für mich kein dringendes Anliegen, dahingehend das Namensrecht zu verändern, das hätte höchstens einen rein symbolischen Wert. Durch das Recht, einen Titel zu tragen, wird heutzutage niemandem etwas weggenommen und es sind damit auch keine rechtlichen Privilegien verbunden.

Wenn Ihre Frage aber auf eine kritische Reflektion der Vergangenheit oder den Abbau von generell bestehenden gesellschaftlichen Ungleichheiten abzielt, so sind dies für mich sehr wichtige Ziele, die man nicht mit einer pauschalen Forderung schnell beantworten kann. Das sind Fragen, die wir gesellschaftlich, politisch und wissenschaftlich und bezogen auf konkrete Fälle breit diskutieren und beantworten sollten.

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns soziale Gerechtigkeit und für Chancengleichheit ein. Dazu gehört zum Beispiel auch die – durchaus nicht einfache - Debatte über ein gerechteres Erbschaftssteuerrecht. Unter anderem auch, weil das meiste Vermögen in Deutschland inzwischen durch Erbschaften oder Schenkungen entsteht und eben nicht aus eigener Leistung und auf der anderen Seite 70% der Menschen in Deutschland überhaupt nicht erben.

Mit freundlichen Grüßen

Agnieszka Brugger

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