Petitionsausschuss

Hier finden Sie alle Mitglieder des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören unter anderem die Bearbeitung, Genehmigung und Prüfung von Petitionen. Diese dürfen von jedem gestellt werden, auch von Kindern, Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Vereinen. Dies schreibt Artikel 17 des Grundgesetzes vor, das sogenannte Petitionsrecht. Jede Petition - ob sie angenommen wird oder nicht - erhält eine Antwort von dem Petitionsausschuss mit einer schriftlichen Begründung über dessen weitere Vorgehensweise.