Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Hartmut Ganzke | SPD | 115 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Susanne Schneider | FDP | 115 - Unna I | Dagegen gestimmt | |
Rainer Schmeltzer | SPD | 116 - Unna II | Dafür gestimmt | |
Rüdiger Weiß | SPD | 117 - Unna III - Hamm II | Dafür gestimmt | |
Marc Herter | SPD | 118 - Hamm I | Dafür gestimmt | |
Ulrich Reuter | FDP | 118 - Hamm I | Dagegen gestimmt | |
Heinrich Frieling | CDU | 119 - Soest I | Dagegen gestimmt | |
Norbert Römer | SPD | 119 - Soest I | Dafür gestimmt | |
Marlies Stotz | SPD | 120 - Soest II | Dafür gestimmt | |
Jörg Blöming | CDU | 120 - Soest II | Dagegen gestimmt | |
Christof Rasche | FDP | 120 - Soest II | Nicht beteiligt | |
Alexander Langguth | fraktionslos | 121 - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Thorsten Schick | CDU | 121 - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Marco Voge | CDU | 122 - Märkischer Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Inge Blask | SPD | 122 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Angela Freimuth | FDP | 123 - Märkischer Kreis III | Dagegen gestimmt | |
Gordan Dudas | SPD | 123 - Märkischer Kreis III | Dafür gestimmt | |
Frank Neppe | fraktionslos | 123 - Märkischer Kreis III | Dafür gestimmt | |
Klaus Kaiser | CDU | 124 - Hochsauerlandkreis I | Dagegen gestimmt | |
Matthias Kerkhoff | CDU | 125 - Hochsauerlandkreis II | Dagegen gestimmt | |
Johannes Remmel | DIE GRÜNEN | 126 - Siegen-Wittgenstein I | Dafür gestimmt | |
Jens Kamieth | CDU | 126 - Siegen-Wittgenstein I | Dagegen gestimmt | |
Anke Fuchs-Dreisbach | CDU | 127 - Siegen-Wittgenstein II | Dagegen gestimmt | |
Jochen Ritter | CDU | 128 - Olpe | Dagegen gestimmt |
Um bürokratisch belastende Vorschriften abzubauen, hatten CDU und FDP in einem Gesetzesentwurf unter anderem vorgeschlagen, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern.
Konkrete Änderungen waren, dass:
- an jeweils maximal 8 Sonn- und Feiertagen im Jahr Ladenöffnungen von Gemeinden gestattet werden können. (Daraus resultieren maximal 16 Tage pro Gemeinde im Jahr.)
- an diesen Tagen die Geschäfte ab 13 Uhr fünf Stunden lang geöffnet haben dürfen.
- maximal ein Adventssonntag genehmigt werden darf. Von der Regelung ausgenommen sind der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Oster- und Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage in NRW.
- das Urteil des Bundesverfassungsgericht umgesetzt wird, in dem es heißt, dass bei einer Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zwingend Sachgründe vorhanden sein müssen. (Märkte, Messen, Feste etc.)
- die Öffnungszeiten samstags auf 24 Stunden ausgedehnt werden.
Die Grünen haben daraufhin einen Änderungsantrag gestellt. In dessen Artikel 1 fordert die Fraktion die Streichung der oben genannten Änderungen. Über diesen Artikel 1 wurde namentlich abgestimmt. Die Grünen argumentierten, dass es sich bei den Änderungen um eine Vermehrung des bürokratischen Aufwandes und nicht um eine Verringerung handele.
Die Streichung der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wurde mit 110 zu 81 Stimmen abgelehnt. Grüne, SPD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten stimmten für den Änderungsantrag. CDU, FDP und AfD stimmten dagegen. Somit wurde mit der Annahme des Gesetzesentwurfes der Landesregierung das Ladenöffnungsgesetz geändert.
In der Plenardebatte merkte Frank Sundermann (SPD) an, dass das neue Gesetz keine Rechtssicherheit biete, sondern eher im Gegenteil eine Schwächung der Rechte der Kommunen bedeute. Er prangerte außerdem an, dass der CDU nichts an der Sonntagsruhe liege und sie nicht auf den Vorschlag zum Ladenöffnungsgesetz des dafür einberufenden runden Tisches abgewartet habe.
Ralph Bombis (FDP) bemängelte die aktuelle Regelung, die von der letzten rot-grünen Landesregierung gestaltet wurde und die Betriebe stark beeinträchtige. Auf den Hinweis, dass es mit der neuen Gesetzeslage zu Klagen kommen werde, konterte er, dass dies nur für deutschen Rechtstaat spreche.
Von der AfD-Fraktion beklagte Christian Loose, dass die rechtlichen Unsicherheiten weiterhin bestehen bleiben. Jedoch sei nach der rot-grünen Regierung ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden.
Oliver Kehrl (CDU) verteidigte das Vorhaben bezüglich des Ladenöffnungsgesetzes. Man müsse den Geschäften wenigsten eine kleine Chance bieten, mit dem Onlinehandel konkurrieren zu können.
Dass die Regierungsfraktionen das OVG-Urteil außer Acht lassen und somit den Sonntagsschutz vernachlässigen, kritisierte Horst Becker von den Grünen. Auch unterschieden sich der Onlinehandel und der Handel im Geschäft vor Ort grundsätzlich, weswegen das Argument des Schutzes vom Einzelhandel vor Ort unglaubwürdig sei.