Änderung des Landeswassergesetzes

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen mit Nein.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan KämmerlingStefan KämmerlingSPD4 - Aachen IV Dafür gestimmt
Portrait von Thomas MarquardtThomas MarquardtSPD84 - Münster I Dafür gestimmt
Portrait von Peter WeckmannPeter WeckmannSPD68 - Essen IV Dafür gestimmt
Portrait von Sarah PhilippSarah PhilippSPD60 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich HahnenUlrich HahnenSPD47 - Krefeld I Dafür gestimmt
Portrait von Gordan DudasGordan DudasSPD123 - Märkischer Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Manfred KrickManfred KrickSPD37 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Gerda KieningerGerda KieningerSPD112 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard von GrünbergBernhard von GrünbergSPD29 - Bonn I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BovermannRainer BovermannSPD105 - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Jochen OttJochen OttSPD17 - Köln V Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SchmeltzerRainer SchmeltzerSPD116 - Unna II Nicht beteiligt

Das Gesetz soll den Gewässerschutz gewährleisten und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung tragen, heißt es in dem Antrag von SPD und Grünen. Gesetzlich geregelt wird nun die Prüfung des Zustands sowie der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen. Einzelheiten sollen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Gemeinden erhielten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen, teilte der Landtag mit. Damit solle auch ermöglicht werden, die Kontrolle und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der privater Abwasserleitungen zu verzahnen.

Weiterführende Information
Der Antrag im Wortlaut

© Bild: flickr/Birkenzweig/CC BY-NC-ND 2.0