Friedrich Merz und Minister:innen verweigern Angaben zu Aktienbesitz
Ihre Entscheidungen lassen Aktienkurse steigen oder fallen – doch wo ihr eigenes Geld liegt, bleibt meist verborgen. Nur zwei Kabinettsmitglieder legen offen, wo sie investieren. Und was wurde aus den 150.000 Anteilen des Kanzlers an einem Zughersteller?
Von welchen Unternehmen besitzen Kanzler Merz und seine Minister:innen Aktien? Offenlegen müssen sie das nicht – obwohl massive Interessenkonflikte möglich sind.
Müssen Politiker in Deutschland ihren Aktenbesitz offenlegen?
Kurz erklärt:
Bundesminister:innen müssen ihren Aktienbesitz derzeit nicht öffentlich offenlegen.
Bundestagsabgeordnete müssen Unternehmensbeteiligungen erst ab 5 Prozent Anteil an einem Unternehmen melden.
Aktienpakete an großen börsennotierten Konzernen bleiben dadurch meist unsichtbar.
In Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder den USA gelten teilweise deutlich strengere Transparenzregeln.
Antikorruptionsexpert:innen fordern seit Jahren schärfere Offenlegungspflichten für Regierungsmitglieder und Abgeordnete.
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Auf Anfrage von abgeordnetenwatch.de gab nur Bauministerin Verena Hubertz (SPD) an, über eine Gesellschaft an mehreren Unternehmen beteiligt zu sein. Zuvor war bekannt geworden, dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Optionen an einem schwedischen Energiekonzern hält.
Entwicklungsministern Reem Alabali-Radovan (SPD) erklärte, sie besitze keine Unternehmensanteile.
Die anderen Kabinettsmitglieder wollten sich nicht konkret äußern. Oftmals verwiesen sie auf die Transparenzregeln des Bundestags, denen sie als Abgeordnete:r unterliegen. Die Veröffentlichungspflichten greifen jedoch erst, wenn Abgeordnete mehr als 5 Prozent an einem Unternehmen besitzen.
Das Beispiel von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigt, wie wirkungslos die Transparenzregeln für Abgeordnete sind: 2019 hielt er Aktien im Wert rund 5,7 Mio. Euro von dem Zughersteller Stadler Rail, was 0,15 Prozent der Unternehmensanteile entsprach. Nach den heutigen Regeln für Abgeordnete müsste er dies nicht angegeben.
Das Kanzleramt verweigerte Auskunft darüber, ob Merz diese oder andere Aktien besitzt.
In Ländern wie Frankreich, Großbritannien und den USA sind die Regeln strenger; teils müssen auch Vermögenswerte von Ehe- und Lebenspartner:innen offengelegt werden.
Auf die Frage nach strengeren Transparenzpflichten für Regierungsmitglieder in Deutschland reagierten weder der Kanzler noch die Minister:innen.
Frankreich staunte. Vor wenigen Tagen machte die Transparenzbehörde öffentlich, wie reich die Minister:innen von Emmanuel Macron sind. Viele haben Millionen auf dem Konto, so steht es in ihren Vermögenserklärungen.
Besonders bemerkenswert waren die Details. Der französische Wirtschaftsminister etwa gab an, Aktien im Wert von knapp sieben Millionen Euro an einem Unternehmen zu halten, das unter anderem mit Unternehmensberatung Geld verdient. Die Digitalministerin legte offen, dass sie Aktien an Digitalkonzernen wie Microsoft, Alphabet und Amazon hält. Eklatanter kann ein Interessenkonflikt nicht sein.
Und in Deutschland? Wie ist es um den Aktienbesitz des Bundeskanzlers und seiner Minister:innen bestellt?
Katherina Reiche und ihre Unternehmensbeteiligung
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Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) machte zunächst keine Angaben zu ihren Aktien. Später legte sie offen, Optionen eines schwedischen Energieunternehmens in geringem Umfang zu besitzen.
Anfang Juli sorgte der Fall von Katherina Reiche für Aufsehen. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch wollte über eine schriftliche Anfrage in Erfahrung bringen, welche Unternehmensanteile die neue Wirtschafts- und Energieministerin hält, die bis zu ihrer Ernennung Chefin des Energiedienstleisters Westenergie war (lesen Sie hier mehr: Die Lobby-Akte der Regierung Merz).
Zunächst wich Reiches Ministerium einer klaren Antwort aus. Sie verfüge „über keine Unternehmensbeteiligungen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.“ Nach Kritik präzisierte das Ministerium: Reiche halte Optionen an dem schwedischen Energieunternehmen Ingrid Capacity im Wert von rund 3.000 Euro und wolle diese verkaufen. Ingrid Capacity entwickelt vor allem Batteriespeicher.
Warum Ministerinnen und Minister ihren Aktienbesitz nicht offenlegen müssen
Anders als in Frankreich muss Reiche keine verpflichtende Angaben zu ihrem Aktienbesitz machen. Offenlegungspflichten für Regierungsmitglieder existieren hierzulande nicht.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, durch die die Öffentlichkeit doch etwas über Unternehmensbeteiligungen eines Kabinettsmitglieds erfahren kann: Wenn dieses zugleich Abgeordnete:r des Bundestages ist.
Doch auch dann bleibt vieles im Verborgenen. Abgeordnete müssen ihre Beteiligungen ab einer Schwelle von fünf Prozent offenlegen, die sie an einem Unternehmen halten. So können zwar Anteile an kleineren Firmen sichtbar werden, nicht aber Aktienpakete an Großkonzernen wie Google oder Amazon. Um hier über die 5 Prozent zu kommen, müsste ein Abgeordneter Aktien im Wert von mehreren Milliarden Euro besitzen.
2019 war Friedrich Merz "Aktienmillionär" – offenlegen müsste er das heute nicht
Wie wirkungslos die 5 Prozent-Schwelle ist, zeigt sich ausgerechnet am Beispiel des heutigen Bundeskanzlers Friedrich Merz. Im April 2019 wurde öffentlich, dass Merz Aktien im Wert von mehreren Millionen Euro hält. Dies ergab sich aus dem Börsenprospekt des Schweizer Zugherstellers Stadler Rail. Demnach besaß Merz – damals Mitglied im Verwaltungsrat – 150.000 Anteile. Am Abend des Börsengangs waren seine Anteile 5,7 Millionen Euro wert. Nach den heutigen Regeln müsste Merz diesen Aktienbesitz nicht angeben. Grund: Sein damaliger Besitz entsprach lediglich rund 0,15 Prozent von allen Stadler-Aktien – weit entfernt von den 5 Prozent.
Und wieviel besitzt er heute?
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Millionen unter dem Radar? Merz’ 150 000 Stadler-Aktien waren 2019 rund 5,7 Mio. Euro wert. Ob er sie heute noch besitzt, will der Kanzler nicht sagen. Offenlegen müsste er es nicht.
Die Antwort könnte politischen Sprengstoff haben: Stadler Rail – Jahresumsatz 2024 rund 3,5 Mrd. Euro – mischt auch auf dem deutschen Markt mit. Im Lobbyregister benennt die deutsche Tochter ihre Ziele: moderne Schieneninfrastruktur, Digitalisierung des Bahnverkehrs, Verkehrswende, Fachkräfte, Lieferketten, Klimaschutz, Zulassungsverfahren und technische Normen. Um diese Interessen durchzusetzen, sucht das Unternehmen ausdrücklich den direkten Draht zu "Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung".
Welche Angaben Friedrich Merz zu seinem Aktienbesitz verweigert
Hat der Kanzler seine Stadler-Anteile noch immer im Depot? Merz will das auf Anfrage nicht sagen. Gegenüber abgeordnetenwatch.de schreibt ein Regierungssprecher: „Der Bundeskanzler hat vor Amtsantritt sichergestellt, dass Konflikte mit seinen Aufgaben als Regierungschef ausgeschlossen sind.“ Man bitte um Verständnis dafür, dass man „darüber hinaus zu den privaten Finanzverhältnissen des Bundeskanzlers keine Auskunft“ geben könne. Merz unterliege als Abgeordneter den Offenlegungspflichten der Mitglieder des Deutschen Bundestages – soll heißen: Alle Unternehmensbeteiligungen, die über die Schwelle kommen, würde Merz auf seiner Bundestagsseite transparent machen.
"Als Finanzminister treffe ich teilweise aber Entscheidungen, die kapitalmarktrelevant sind"
Politische Entscheidungen haben oft direkte Auswirkungen auf den Aktienkurs von Unternehmen. Das bedeutet gleichzeitig: Regierungsmitglieder können an Entscheidungen beteiligt sein, die dem Geschäft eines Unternehmens nützen, an dem sie selbst beteiligt sind – und von dessen Kursgewinnen sie selbst profitieren würden. Der damalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) sprach diesen Interessenkonflikt 2024 in einem Interview offen an. "Als Finanzminister treffe ich teilweise aber Entscheidungen, die kapitalmarktrelevant sind, oder habe Informationen über einzelne gelistete Unternehmen." Deshalb habe er als Minister nicht mehr in einzelne Unternehmensaktien, sondern nur noch in ETFs investiert (s. Kasten unten).
Kein Kommentar von Carsten Wildberger zu seinem Aktienbesitz
Im Falle der französischen Digitalministerin stellt wohl ein Treuhänder sicher, dass sie in ihrer Amtszeit nicht mit ihren Aktien von Digitalkonzernen handelt. Dies verhindert jedoch nicht, dass sie politische Entscheidungen über die Konzerne trifft, an denen sie selbst beteiligt ist. Als das Medium Politico die französische Transparenzbehörde dazu befragte, antwortete diese, sie habe nicht die Macht zu verfügen, dass eine Ministerin ihre Anteile verkauft.
Und wie sieht es beim deutschen Digitalminister aus? Karsten Wildberger, der parteilose und von der CDU nominierte Minister, will sich zu seinem Aktienbesitz nicht äußern. Auf mehrfache Anfrage von abgeordnetenwatch.de reagierte das Digitalministerium nicht.
Bärbel Bas veröffentlicht Steuerbescheid
Auskunftsfreudiger gibt sich Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD): Sie ließ mitteilen, dass sie keine Unternehmensanteile hält. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) veröffentlicht seit Jahren ihren Steuerbescheid, allerdings ergeben sich daraus keine Beteiligungen. Familienministerin Karin Prien (CDU) ließ über einen Sprecher mitteilen, sie besitze keine Unternehmensanteile, die größer als fünf Prozent seien. Außerdem halte sie „keine Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, die zu Interessenkonflikten führen können“.
Eine einheitliche Definition davon, was ein Interessenkonflikt ist, gibt es nicht. Die Ministerin bezieht sich deswegen also auf ihre eigene Auslegung. Ist das genug?
Wortgleiche Antwort von Alois Rainer, Carsten Schneider und Stefanie Hubig
Priens Pressestelle hatte sich offenbar mit anderen Ministerien abgesprochen. Die Antwort kam wortgleich auch aus den Häusern der beiden SPD-Minister:innen Stefanie Hubig (Justiz) und Carsten Schneider (Umwelt) sowie dem Landwirtschaftsministerium von Alois Rainer (CSU).
Das Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU) blieb hingegen stumm – wie zuvor das Digitalministerium.
Zahlreiche Kabinettsmitglieder verweisen in ihren Antworten auf die Transparenzpflichten, denen sie als Bundestagsabgeordnete unterliegen. Ob ihnen mehr als 5 Prozent an einem Unternehmen gehört, lässt sich derzeit noch nicht einsehen: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der im Februar gewählten Abgeordneten sind noch nicht auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht.
Nur Verena Hubertz macht zum Aktienbesitz konkrete Angaben
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Nur Bauministerin Verena Hubertz (SPD) machte konkrete Angaben: Sie ist geschäftsführende Gesellschafterin einer Firma mit geringfügigen Unternehmensanteilen.
Nur eine Ministerin machte auf Anfrage konkrete Angaben zu ihren Beteiligungen: Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Hubertz sei „noch geschäftsführende Gesellschafterin der Hubertz Beteiligungen GmbH, die geringfügige Anteile einiger weniger Unternehmen hält“, erklärte ein Sprecher.
Welche Aktien besitzen deutsche Spitzenpolitiker?
Über den Aktienbesitz von Spitzenpolitiker:innen dringt nur selten etwas an die Öffentlichkeit – doch einiges wurde bekannt.
Friedrich Merz (CDU): 2019 wurde öffentlich, dass Merz 150.000 Aktien des Schweizer Zugherstellers Stadler Rail im Wert von rund 5,7 Millionen Euro hielt. Ob er die Anteile heute noch besitzt, sagt der Kanzler nicht. Als Abgeordneter müsste er sie nach den geltenden Regeln nicht offenlegen, da sein Anteil damals nur rund 0,15 Prozent betrug.
Christian Lindner (FDP): Lindner erklärte 2025 in einem Podcast, er investiere in DAX, Dow Jones und MSCI World. Zuvor besaß er nach eigenen Angaben Einzelaktien und Derivate, als Minister nur noch ETFs. Er habe sich freiwillig den Compliance-Regeln des Finanzministeriums unterworfen.
Olaf Scholz (SPD): Scholz hat wiederholt erklärt, keine Aktien zu besitzen. Einen früheren Eintrag über Anteile an der taz-Genossenschaft ließ er nach einer Anfrage von abgeordnetenwatch.de löschen, da dieser einen falschen Eindruck über Umfang und Bedeutung der Beteiligung vermittelt habe. (Mehr: Kanzler Scholz muss Eintrag zu taz-Beteiligung entfernen.)
Peer Steinbrück (SPD): Der frühere Finanzminister kaufte nach seiner Amtszeit Wirecard-Aktien. Mit der Insolvenz des Unternehmens im Jahr 2020 wurde das Investment wertlos; laut SPIEGEL verlor Steinbrück rund 30.000 Euro.
Wie andere Länder mit Aktienbesitz von Politikern umgehen
Während die Regierungsmitglieder in Deutschland ihre Unternehmensbeteiligungen geheim halten können, gelten in anderen Ländern Transparenzvorschriften. In Großbritannien müssen Minister:innen Beteiligungen an Unternehmen offenlegen, die höher als 70.000 Pfund sind. Bei der EU-Kommission müssen Anlagen ab 10.000 Euro angegeben werden – nicht nur bei den Kommissar:innen selbst, sondern auch für ihre Ehe- und Lebenspartner:innen. Diese erweiterte Transparenzpflicht gilt auch in Frankreich, wo der Beruf der Ehe- und Lebenspartner:innen in den offiziellen Deklarationen auftaucht und wo es keine untere Schwelle für Angaben gibt.
In den USA müssen Mitglieder des Kongress den Handel mit Aktien ab einem Wert von 1.000 US-Dollar innerhalb von 45 Tagen veröffentlichen. Plattformen wie CapitolTrades bereiten die Daten auf und machen diese für Laien durchsuchbar. Im Jahr 2022 veröffentlichte die New York Times eine Recherche, die belegte, dass 97 Kongressmitglieder oder ihre Familienangehörige mit Aktien von Unternehmen gehandelt hatten, für die sie in einem Ausschuss zuständig waren. Bei manchen, so die Zeitung, könne zumindest der Verdacht aufkommen, dass sie im Zusammenhang mit Regulierungsvorhaben stünden. Dass diese ans Licht kamen, war nur den strengen Offenlegungspflichten zu verdanken.
Großes Schweigen bei der Frage nach einer Gesetzesverschärfung
Hierzulande ist Transparenz offenbar nicht gewünscht. Die Antikorruptionsstelle des Europarats (GRECO) forderte von Deutschland bereits 2020 „erheblich verbesserte“ Regeln, um „mögliche Interessenkonflikte aufzudecken“. Minister:innen sollen ihre „finanziellen Interessen und Beteiligungen an Unternehmen“ offenlegen – regelmäßig, überprüfbar und über die Pflichten als Abgeordnete hinaus.
In Berlin jedoch verhallte dieser Appell ungehört. Auch Bundeskanzler Merz und seine Minister:innen haben sich offenbar gut mit den fehlenden Transparenzpflichten eingerichtet. Auf die Frage von abgeordnetenwatch.de, welche Meinung sie zu strengeren Transparenzregeln bei Aktienvermögen haben, gab es großes Schweigen: Niemand wollte sich äußern. Ein Sprecher des zuständigen Innenministeriums schrieb, dazu sei nichts geplant.
Anmerkung vom 20. Juni 2025: Der Artikel wurde nachträglich um den Absatz zur GRECO-Forderung ergänzt. Anlass war ein Hinweis des Journalisten Hans-Martin Tillack.