Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Marcus Bocklet | DIE GRÜNEN | 38 - Frankfurt am Main V | Dafür gestimmt | |
Ulrich Wilken | DIE LINKE | 38 - Frankfurt am Main V | Dagegen gestimmt | |
Bodo Pfaff-Greiffenhagen | CDU | 38 - Frankfurt am Main V | Dafür gestimmt | |
Andrea Ypsilanti | SPD | 39 - Frankfurt am Main VI | Dagegen gestimmt | |
Boris Rhein | CDU | 39 - Frankfurt am Main VI | Dafür gestimmt | |
Hugo Klein | CDU | 40 - Main-Kinzig I | Dafür gestimmt | |
Christoph Degen | SPD | 40 - Main-Kinzig I | Dagegen gestimmt | |
Heiko Kasseckert | CDU | 41 - Main-Kinzig II | Dafür gestimmt | |
Heinz Lotz | SPD | 42 - Main-Kinzig III | Nicht beteiligt | |
Michael Reul | CDU | 42 - Main-Kinzig III | Nicht beteiligt | |
Heike Habermann | SPD | 43 - Offenbach-Stadt | Nicht beteiligt | |
Stefan Grüttner | CDU | 43 - Offenbach-Stadt | Dafür gestimmt | |
Corrado Di Benedetto | SPD | 44 - Offenbach Land I | Dagegen gestimmt | |
Hartmut Honka | CDU | 44 - Offenbach Land I | Dafür gestimmt | |
Frank-Peter Kaufmann | DIE GRÜNEN | 45 - Offenbach Land II | Dafür gestimmt | |
Ismail Tipi | CDU | 45 - Offenbach Land II | Dafür gestimmt | |
Ulrike Alex | SPD | 45 - Offenbach Land II | Dagegen gestimmt | |
René Rock | FDP | 46 - Offenbach Land III | Enthalten | |
Frank Lortz | CDU | 46 - Offenbach Land III | Dafür gestimmt | |
Sabine Bächle-Scholz | CDU | 47 - Groß-Gerau I | Dafür gestimmt | |
Kerstin Geis | SPD | 47 - Groß-Gerau I | Dagegen gestimmt | |
Gerald Kummer | SPD | 48 - Groß-Gerau II | Dagegen gestimmt | |
Ursula Hammann | DIE GRÜNEN | 48 - Groß-Gerau II | Dafür gestimmt | |
Hildegard Förster-Heldmann | DIE GRÜNEN | 49 - Darmstadt-Stadt I | Dafür gestimmt | |
Irmgard Klaff-Isselmann | CDU | 49 - Darmstadt-Stadt I | Dafür gestimmt |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.
Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.
Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.
Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.
In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.