Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Thorsten Schäfer-Gümbel | SPD | 19 - Gießen II | Dagegen gestimmt | |
Thomas Schäfer | CDU | 12 - Marburg-Biedenkopf I | Dafür gestimmt | |
Günter Rudolph | SPD | 7 - Schwalm-Eder I | Dagegen gestimmt | |
Ernst-Ewald Roth | SPD | 30 - Wiesbaden I | Dagegen gestimmt | |
René Rock | FDP | 46 - Offenbach Land III | Enthalten | |
Boris Rhein | CDU | 39 - Frankfurt am Main VI | Dafür gestimmt | |
Michael Reul | CDU | 42 - Main-Kinzig III | Nicht beteiligt | |
Clemens Reif | CDU | 16 - Lahn-Dill I | Dafür gestimmt | |
Claudia Ravensburg | CDU | 6 - Waldeck-Frankenberg II | Dafür gestimmt | |
Lothar Quanz | SPD | 9 - Eschwege-Witzenhausen | Dagegen gestimmt | |
Lucia Puttrich | CDU | Nicht beteiligt | ||
Bodo Pfaff-Greiffenhagen | CDU | 38 - Frankfurt am Main V | Dafür gestimmt | |
Manfred Pentz | CDU | 52 - Darmstadt-Dieburg II | Dafür gestimmt | |
Mürvet Öztürk | fraktionslos | 17 - Lahn-Dill II | Nicht beteiligt | |
Handan Özgüven | SPD | 13 - Marburg-Biedenkopf II | Dagegen gestimmt | |
Petra Müller-Klepper | CDU | 28 - Rheingau-Taunus I | Dafür gestimmt | |
Karin Müller | DIE GRÜNEN | 3 - Kassel-Stadt I | Dafür gestimmt | |
Regine Müller | SPD | 8 - Schwalm-Eder II | Dagegen gestimmt | |
Klaus Peter Möller | CDU | 18 - Gießen I | Dafür gestimmt | |
Markus Meysner | CDU | 15 - Fulda II | Dafür gestimmt | |
Gerhard Merz | SPD | 18 - Gießen I | Dagegen gestimmt | |
Daniel May | DIE GRÜNEN | 5 - Waldeck-Frankenberg I | Dafür gestimmt | |
Heinz Lotz | SPD | 42 - Main-Kinzig III | Nicht beteiligt | |
Frank Lortz | CDU | 46 - Offenbach Land III | Dafür gestimmt | |
Angelika Löber | SPD | 12 - Marburg-Biedenkopf I | Dagegen gestimmt |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.
Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.
Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.
Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.
In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.