Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Holger Bellino | CDU | 23 - Hochtaunus I | Dafür gestimmt | |
Jürgen Banzer | CDU | 24 - Hochtaunus II | Dafür gestimmt | |
Jörg-Uwe Hahn | FDP | 25 - Wetterau I | Enthalten | |
Tobias Utter | CDU | 25 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Lisa Gnadl | SPD | 26 - Wetterau II | Nicht beteiligt | |
Klaus Dietz | CDU | 26 - Wetterau II | Dafür gestimmt | |
Norbert Kartmann | CDU | 27 - Wetterau III | Dafür gestimmt | |
Petra Müller-Klepper | CDU | 28 - Rheingau-Taunus I | Dafür gestimmt | |
Peter Beuth | CDU | 29 - Rheingau-Taunus II | Dafür gestimmt | |
Marius Weiß | SPD | 29 - Rheingau-Taunus II | Dagegen gestimmt | |
Astrid Wallmann | CDU | 30 - Wiesbaden I | Dafür gestimmt | |
Ernst-Ewald Roth | SPD | 30 - Wiesbaden I | Dagegen gestimmt | |
Horst Klee | CDU | 31 - Wiesbaden II | Dafür gestimmt | |
Mathias Wagner | DIE GRÜNEN | 31 - Wiesbaden II | Dafür gestimmt | |
Nancy Faeser | SPD | 32 - Main-Taunus I | Dagegen gestimmt | |
Christian Heinz | CDU | 32 - Main-Taunus I | Dafür gestimmt | |
Axel Wintermeyer | CDU | 33 - Main-Taunus II | Dafür gestimmt | |
Martina Feldmayer | DIE GRÜNEN | 34 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Uwe Serke | CDU | 34 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Janine Wissler | DIE LINKE | 35 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Caspar | CDU | 35 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Gernot Grumbach | SPD | 35 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Ralf-Norbert Bartelt | CDU | 36 - Frankfurt am Main III | Dafür gestimmt | |
Turgut Yüksel | SPD | 36 - Frankfurt am Main III | Dagegen gestimmt | |
Michael Boddenberg | CDU | 37 - Frankfurt am Main IV | Dafür gestimmt |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.
Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.
Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.
Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.
In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.