Frage von Wiebke M. • 23.02.2026
Frage von Wiebke M. • 23.02.2026
Frage von Wiebke M. • 23.02.2026
Frage von Rebeca L. • 23.02.2026
Antwort 23.02.2026 von Heike Sudmann Die Linke
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Frage von Rebeca L. • 23.02.2026
Antwort 24.02.2026 von Dennis Thering CDU
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.
Frage von Rebeca L. • 23.02.2026

