Werden Sie sich beim Pflegeneuordnungsgesetz dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege durch vertraute ambulante Pflegedienste erhalten und nicht durch neue Parallelstrukturen geschwächt wird?
Sehr geehrter Herr Čolić, in unserem ambulanten Pflegedienst Epikur erleben wir bei mehreren Klienten, dass Verhinderungspflege entscheidend dazu beiträgt, die Versorgung zu Hause sicherzustellen, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen oder Entlastung benötigen. Dabei geht es nicht nur darum, irgendeine Pflegekraft einzusetzen. Unsere Mitarbeiter kennen die Pflegebedürftigen, ihre Gewohnheiten, Bedürfnisse und die häusliche Situation. Zwischen Familien und Pflegedienst besteht häufig ein über längere Zeit gewachsenes Vertrauensverhältnis. Neu geplante Versorgungsstrukturen können diese Kontinuität nicht ohne Weiteres ersetzen. Aus unserer Sicht sollten deshalb bewährte ambulante Angebote gestärkt werden, anstatt parallele Strukturen aufzubauen. Diese benötigen zudem Pflegefachpersonal aus demselben bereits angespannten Arbeitsmarkt.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und insbesondere für die Schilderung aus der Praxis Ihres ambulanten Pflegedienstes. Ich teile Ihre Einschätzung, dass die vertraute Versorgung im häuslichen Umfeld einen hohen Wert hat. Gerade bei der Verhinderungspflege sind die Kenntnis der persönlichen Situation sowie das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften wichtige Voraussetzungen für eine gute Versorgung.
Das Pflegeneuordnungsgesetz verfolgt grundsätzlich das Ziel, Leistungen der Pflegeversicherung zu vereinfachen und stärker zu bündeln. Nach dem derzeitigen Referentenentwurf sollen bisher getrennte Leistungsansprüche in neuen Budgets zusammengeführt werden. Für Menschen, die ambulante Pflegesachleistungen beziehen, ist künftig ein gemeinsames Sachleistungsbudget vorgesehen. Dieses soll unter anderem ermöglichen, bei einer geplanten Verhinderung der Pflegeperson zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.
Dabei ist aus meiner Sicht entscheidend, dass eine Vereinfachung der Leistungsansprüche nicht zulasten bewährter Versorgungsstrukturen geht. Pflegebedürftige sollten auch künftig die Möglichkeit haben, bei der Verhinderungspflege auf die ambulanten Pflegedienste und Pflegekräfte zurückzugreifen, die sie bereits kennen und denen sie vertrauen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erscheint es sinnvoll, bestehende Strukturen zu stärken und vorhandene Kompetenzen zu nutzen, anstatt unnötige Parallelstrukturen aufzubauen.
Nach meiner Kenntnis enthält der derzeitige Referentenentwurf keine ausdrückliche Regelung, die bestehende ambulante Pflegedienste verdrängen würde. Entscheidend wird aber sein, wie die neuen Budgets und Leistungsansprüche im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkret ausgestaltet werden. Die von Ihnen angesprochenen praktischen Auswirkungen sollten dabei aus meiner Sicht sorgfältig berücksichtigt werden.
Gleichzeitig möchte ich die Zuständigkeit klar benennen. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Über seine konkrete Ausgestaltung entscheiden der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft kann ich darauf keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Das ändert für mich aber nichts daran, dass ich mich auf Hamburger Ebene weiterhin dafür einsetzen werde, die ambulante Versorgung zu stärken, bewährte Strukturen zu erhalten und pflegende Angehörige verlässlich zu unterstützen.
Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kemir Čolić

