Frage von Rüdiger S. • 19.07.2025

Antwort von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.07.2025
Da Sie Bundesrecht ansprechen, bitte ich Sie, sich an Ihre jeweilige Bundestagsabgeordnete zu wenden.
Da Sie Bundesrecht ansprechen, bitte ich Sie, sich an Ihre jeweilige Bundestagsabgeordnete zu wenden.
Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Warum sollte ich nicht ehrlich sein?
in der Tat haben wir im Koalitionsvertrag (Zeile 1909) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vereinbart.
Auch wir sind überzeugt, dass Bürokratieabbau und Digitalisierung zentrale Voraussetzungen sind, um ambitionierte Regeln gerade für mittelständische Unternehmen praktikabel zu machen. Deshalb ist es richtig, die bisherige nationale Umsetzung (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) neu zu gestalten.