Antwort ausstehend von Andreas Paul AfD
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Ich teile viele Inhalte von Björn Höcke, setze aber eigene Akzente. Entscheidend sind für mich nicht Personen, sondern eine klare, sachliche AfD-Politik.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.
Kein Parteiausschussverfahren für Herrn Höcke.