Frage von Bernhard D. • 15.12.2023

Antwort von Christina Schulze Föcking CDU • 15.12.2023
Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.
Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.
Die gesetzliche Festlegung der Meisterpflicht erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung durch das jeweilige Bundesland.
DIE LINKE hat zur Entlastung der Hinterbliebenen in einem Antrag vorgeschlagen, die Übernahme der Todesfeststellung als Kassenleistung einzuführen.
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
Die Aufnahme des Berufsbildes der Bestatter und Bestatterinnen in die Handwerksrolle „Anlage A“ wird derzeit seitens der Handwerkskammern im Zuge der regelmäßigen Überprüfung ausgearbeitet und befindet sich somit im Verfahren.