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Kathrin Vogler
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Frage von Bernhard D. •

Warum darf ausnahmslos jeder, ohne Einschränkungen, ein Bestattungsinstitut eröffnen?

Sehr geehrte Frau Vogler,
Deutschland ist ein Land in dem nahezu alles gesetzlich geregelt ist. Leider ist es aber bis heute so, dass ausnahmslos in jeder ohne körperliche, geistige oder vor allem fachliche Einschränkungen, ein Bestattungshaus der eröffnen kann.
Alles was es dafür braucht sind 20€ für den Antrag beim zuständigen Gewerbeamt (zur Anmeldung).
Wenn man bedenkt, dass man als Bestatter beispielsweise Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Nachweis einer Sterbeurkunde stoppen kann, oder Zugang zu jeglichen Krankenhaus ohne Kontrolle erlangt, macht einen das stutzig.

Daher stellt sich mir die Frage warum es keinerlei Zugangsvoraussetzungen, und erst recht keine Meisterpflicht, zur Eröffnung eines Bestattungsinstitutes gibt.
Auch bei vorhandenen Unternehmen gibt es keine Pflicht eine Fachkraft oder gar einen Bestattermeister zu beschäftigen.

Warum wird die Politik hier nicht tätig?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach meiner Meinung haben Bestatter auch eine wichtige Aufgabe in der Betreuung trauernder Menschen. Dieser anspruchsvolle Beruf sollte deshalb nicht ohne Voraussetzungen ausgeübt werden dürfen. Die Hinterbliebenen erwarten zurecht Professionalität, die über den Nachweis einer Qualifikation sichergestellt werden sollte. Ob eine Meisterpflicht hier helfen würde, müsste aus meiner Sicht im Rahmen einer Gesetzesberatung diskutiert werden. Hier sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht. Bessere Kontrollmöglichkeiten sind unabhängig davon sinnvoll, das ist aber Aufgabe der Länder.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler

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