Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Antwort 02.07.2025 von Thorsten Frei CDU
meines Erachtens gibt es weder in Bayern noch in Hessen noch andernorts in Deutschland ein Sprachverbot.
Antwort ausstehend von Nina Heidt-Sommer SPD
Antwort 06.06.2025 von Boris Rhein CDU
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
Antwort 18.05.2025 von Thomas Hering CDU
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.