Frage von Veronika D. • 30.01.2025

Antwort von Jan-Wilhelm Pohlmann CDU • 30.01.2025
Maßgeblich für die Festsetzung von Gehältern sind die Tarifvertragsparteien bzw. Arbeitsvertragsparteien.
Maßgeblich für die Festsetzung von Gehältern sind die Tarifvertragsparteien bzw. Arbeitsvertragsparteien.
Frauen wählen oft Berufe und Branchen in sozialen Bereichen oder in Dienstleistungen, die niedrigere Löhne bieten. Hinzukommt eine geringe Präsenz von Frauen in Führungspositionen, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, längere Teilzeittätigkeit und oft jahrlanges Arbeiten in Minijobs.
(...) Das Abtreibungsverbot ist mir noch nicht konsequent genug, es müsste ein Ejakulationsverbot geben, denn mit der Ejakulation fängt das ganze Problem erst an. Keine Samen, keine Probleme. (...)