Frage von Thomas H. • 10.05.2024

Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Grund dafür ist, Besorgnissen im Blick auf die Parteilichkeit von nationalen Gerichten vorzubeugen und Rechtsstreitigkeiten zu entpolitisieren. (...) Diese regelt, ob im Falle von Investitionsschutzstreitigkeiten eine Haftung bei der Europäischen Kommission, dem Mitgliedstaat in dem der Investor ansässig ist oder bei beiden liegt. (...)
(...) Die EU-Kommission hat verstanden, dass sie Gefahr läuft, das Handelsabkommen mit den USA vollständig scheitern zu lassen, sollten die Streitbeilegungsverfahren zwischen Investoren und Staaten so bleiben, wie sie sind. Die nun vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, langfristig einen solchen multilateralen Schiedsgerichtshofs für Investor-Staat-Streitigkeiten zu etablieren. (...)