Antwort ausstehend von Martina Feldmayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort ausstehend von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Antwort 29.09.2025 von Stephan Mayer CSU
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich diese Investitionen auszahlen werden, und dabei denke ich nicht nur an Tourismus und Gastronomie, sondern an die Begeisterung, die das Potenzial entfalten wird, viele Menschen neu zum Sport zu führen
Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU