Frage von erhard b. • 21.05.2025

Antwort von Reinhard Brandl CSU • 27.05.2025
Die Rechtslage ist unklar. Jede Antwort wäre daher reine Spekulation.
Die Rechtslage ist unklar. Jede Antwort wäre daher reine Spekulation.
Offene Feuerstellen sind kein generelles Brandschutz-Risiko. Die Bezirksämter führen regelmäßig Brandschauen durch und ordnen ggf. auch Sicherungsmaßnahmen an.
(...) Bereits bei der Novellierung der Sächsischen Bauordnung im Jahr 2015 hatte unsere Fraktion gefordert, die Rauchmelderpflicht auf Altbauten auszudehnen und diese bis 2018 dementsprechend auszustatten. (...)
(...) In diesem Rahmen soll das Brandmelderthema bearbeitet werden. (...)