Vielen Dank für Ihr an mich gerichtetes Anliegen, das ich in den weiteren Prozess um das anstehende Änderungsgesetz zum KCanG mitnehmen werde
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Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
In diesem Fall können Sie versuchen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
Wir haben im KCanG konkret geregelt, dass Anbauvereinigungen selbstkostendeckend orientiert sein müssen und lediglich die satzungsgemäßen Beiträge der Mitglieder sowie bei Weitergabe von Cannabissamen an Nicht-Mitglieder und andere Anbauvereinigungen die Erstattung der Herstellungskosten verlangen können.
Dennoch war das Gesetz im Bundesrat umstritten. Um eine Blockade zu verhindern, wurden in einer Protokollnotiz einige Aspekte ergänzt. Diese Protokollnotiz wird nun mit einem Änderungsgesetz umgesetzt. Die Beratungen über die konkrete Ausgestaltung dauern zum aktuellen Zeitpunkt noch an und den Ergebnissen kann ich hier nicht vorgreifen.
zunächst bin ich sehr froh, dass wir heute, wie mit dem CanG zugesagt, endlich auch eine neue Regelung für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr beschließen.