(...) Hiermit hat das Gericht klargestellt, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit der Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. Nach dieser Entscheidung ist die Reform des Unterhaltsrechts noch einmal neu zu beraten und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die Verabschiedung im Deutschen Bundestag, die ursprünglich für Ende Mai geplant war, ist daher noch einmal verschoben worden. (...)
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(...) mitnichten verunglimpfe ich in meiner Antwort irgendjemand. Es ist eine Tatsache, dass alleinerziehende Frauen am stärksten von Armut bedroht sind. Aber ich unterstütze ausdrücklich den Ansatz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, bei der Novelle des Unterhaltsrechts die Eigenverantwortung auch der ehemals verheirateten Mütter zu stärken. (...)
(...) es gibt keinen Zusammenhang zwischen Rentensteigerungen und Unterhaltsrecht. Den Zusammmenhang, den Sie herstellen wollen, kann ich nicht nachvollziehen - höflich ausgedrückt. (...)
(...) h., dass diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern setzt beim Kind auch die Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung voraus, wobei die Grenze der Zahlungsverpflichtung beim sog. Selbstbehalt liegt, dessen Höhe nach der "Düsseldorfer Tabelle" bestimmt wird. (...)
Sehr geehrter Herr Abel,
(...) Drittens, und dies dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert werden. (...)