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Detaillierte Informationen darüber, wie Sie die Einmalzahlung beantragen können, finden Sie auf der folgenden Website: www.einmalzahlung200.de
Derzeit treibt Energie in besonderem Maße die Inflation. Auch deshalb haben wir bereits im Februar mit dem Ziel der Entlastung der Bürger gefordert, die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken, ebenso die Strom- und Energiesteuern.
Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.
Aufgrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – ursprünglich sollten sie dabei vor allem durch eine Umlage unterstützt werden.
die Bundesregierung und unsere Fachpolitiker:innen in den zuständigen Ausschüssen arbeiten stets daran, für ausreichend Entlastungen insbesondere für den Mittelstand, aber auch für Familien zu sorgen.