Im Zweifel muss die Angelegenheit gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden.
Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
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Antwort 13.10.2021 von Mahmut Özdemir SPD
Antwort 12.10.2021 von Bärbel Bas SPD
Ob dies im konkreten Fall zutrifft und wie hoch der Schadenersatz dann wäre, das muss für den konkreten Fall der Cölve-Brücke geprüft und im Zweifel gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden. Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
Antwort 19.11.2021 von Jan Dieren SPD
Leider ist es nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann.
Antwort 18.02.2022 von Merle Spellerberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dazu gehört zum Beispiel, dass wir die Investitionen in die Infrastruktur der Bahn deutlich erhöhen wollen, damit diese nicht auf die Fahrpreise der Bahnkund*innen umgelegt werden.
Antwort ausstehend von Carolin Bachmann AfD
Antwort ausstehend von Michael Donth CDU