Antwort 23.08.2023 von Katharina Willkomm FDP
Daher haben wir für z.B. für Mieter bereits letztes Jahr ein Gesetz geschaffen, das die CO2-Kosten umso mehr auf den Vermieter verlagert, je schlechter er die Wohnung gedämmt hat.
Daher haben wir für z.B. für Mieter bereits letztes Jahr ein Gesetz geschaffen, das die CO2-Kosten umso mehr auf den Vermieter verlagert, je schlechter er die Wohnung gedämmt hat.
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2025 anvisiert.
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.