Gleichzeitig existieren bei den von Ihnen erwähnten Sachverhalten bereits Mechanismen, die darauf abzielen, die Interessen der Versichertengemeinschaft in den Sozialversicherungen zu schützen und Missbrauch zu verhindern.
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Es gibt verschiedene rechtliche Mechanismen, die die Versichertengemeinschaften vor Belastungen schützen. So ruhen beispielsweise Ansprüche auf Arbeitslosengeld regelmäßig nach einer Eigenkündigung. Auch zählen Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn üblicherweise nicht mit, wenn es darum geht, einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente zu begründen.
Die Vereinbarung von Sozialplänen bei einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Element, um bei diesem enormen Einschnitt den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren.
Kurz gesagt: Rentenbeiträge müssen den Rentnern und Beitragszahlern dienen. Gesamtstaatliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt - transparent, ehrlich und nachvollziehbar.