Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Antwort ausstehend von Gregor Gysi Die Linke
Antwort 11.09.2023 von Stefan Skoruppa ÖDP
Letztlich würde sich ein jeder von uns sehr viel Geld sparen, gäbe es ein gut ausgebautes ÖPNV Netz und ein gutes Radwegenetz.
Antwort 10.10.2023 von André Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Setzen uns für die Einrichtung eines Kiezblocks im Reuterkiez ein. Temporäre Blitzer begrüßen wir auf Landesebene um Verkehrssicherheit zu erhöhen
Antwort 03.06.2024 von Rainer Wieland CDU
Die Myalgische Enzephalomyelitis/das Chronische Fatigue-Syndrom gehört leider zu den Krankheiten, die nach wie vor kaum erforscht sind.
Antwort 05.10.2023 von Michael Brand CDU
Einmal mehr unterschlägt Ihre Frage, dass der nicht näher erwähnte Antrag (mutmaßlich) der Antrag der AfD war. Zudem unterschlägt Ihre Frage, dass die CDU/CSU einen eigenen, qualitativ deutlich besseren Gesetzesantrag zur Laufzeitverlängerung gestellt hatte.