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Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.
Ich habe der Elbfähre Brunsbüttel-Cuxhaven schon vor Aufnahme des Regelbetriebes mit beratender Stimme beigestanden und habe diesen Kontakt während der gesamten Laufzeit regelmäßig fortgesetzt.
Natürlich war ich in regelmäßigen Gesprächen mit den Betreibern, dem Insolvenzverwalter und dem Wirtschaftsministerium.