Antwort 13.06.2024 von Carmen Wegge SPD
erzeit arbeiten wir an diesem Thema sehr intensiv. Ich persönlich bin fest der Überzeugung, dass wir als Gesetzgeber hier dringenden Handlungsbedarf haben.
erzeit arbeiten wir an diesem Thema sehr intensiv. Ich persönlich bin fest der Überzeugung, dass wir als Gesetzgeber hier dringenden Handlungsbedarf haben.
Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
Leider kann ich noch nicht konkret sagen wann es dazu die nötige gesetzliche Regelung gibt, ich gehe aber davon aus, sie wird kurzfristig vorgelegt.