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Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren
Aktuell können Justizvollzugsbeamte nicht in allen Zügen des Fern- und Nahverkehrs kostenlos Bahnfahren. Innerhalb von einigen Verkehrsverbünden ist eine entgeltfreie Nutzung der Bahn für Justizvollzugsbeamte jedoch möglich.
Die Sicherstellung öffentlicher Mobilitätsangebote ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge, die entsprechend unserer föderalen Struktur von den Ländern und Kommunen zu leisten sind.
Mit einer konsequenten Vernetzung der Verkehrsmittel, insbesondere mithilfe der Digitalisierung, kann ein wesentlicher Beitrag für einen umwelt- und sozialverträglichen Verkehr im städtischen und auch im ländlichen Raum geleistet werden.
Das Angebot muss insgesamt verständlicher, einheitlicher und damit kundenfreundlicher werden