Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Änderungen, die sich nachteilig auswirken, stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für diejenigen rentennahen Jahrgänge ausgestaltet wurden, die sich – wie im Fall Ihrer Frau – in ihrer Lebensplanung bereits auf die vorherige Rechtslage eingestellt hatten