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Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.
Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst berücksichtigen im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung, die über 1% hinausgeht, selbstverständlich auch die Finanzierung des Gesamtsystems der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die allein aus den von Arbeitgebern und Beschäftigten getragenen Umlagen bzw. Beiträgen erfolgt.
Wir werden uns den Sachverhalt genauer anschauen und intern beraten.
Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen